1. Hauptteil: Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbeagentur
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Werbeagentur Mag. Johann Varga - ALTERSFREUDEN, infolge nur mehr kurz: ALTERSFREUDEN, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ALTERSFREUDEN und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern und Organisationen anwendbar, also B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von ALTERSFREUDEN schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGBs des Kunden widerspricht ALTERSFREUDEN ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGBs des Kunden durch ALTERSFREUDEN bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB im Zuge eines laufenden, aufrechten Geschäftsverhältnisses werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt hingegen nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte; diese müssen stets vom Kunden schriftlich bestätigt werden.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Für die Herstellung von Werbe-/PR-/Präsentations-/Informations-/Lehr-/Erklärungs-/ Kommunikationsfilmen im Rahmen von Agenturverträgen und Agenturvereinbarungen gelten die ergänzenden Bestimmungen im „2. Hauptteil: Ergänzende AGB für Film/Video“ als ebenso verbindlich.
2. Social Media Kanäle
ALTERSFREUDEN weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, YouTube, etc. im Folgenden kurz: SoMe-Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte bzw. sonstigen "werbeähnlichen" bzw. "werbevergleichbaren" Content aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die SoMe-Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von ALTERSFREUDEN nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den SoMe-Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. ALTERSFREUDEN arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der SoMe-Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. ALTERSFREUDEN beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann ALTERSFREUDEN aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde ALTERSFREUDEN vorab - in welcher Form, Art und Weise immer - bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt ALTERSFREUDEN dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch ALTERSFREUDEN treten der potentielle Kunde und ALTERSFREUDEN in ein spezielles (Vor-)Vertragsverhältnis (sogenannter „Pitching-Vertrag“). Auch diesem (Vor-)Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass ALTERSFREUDEN bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in allen seinen Teilen (textlich, bildlich, bewegtbildlich, grafisch, etc.), soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von ALTERSFREUDEN ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werbe-/PR-/kommunikationsrelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungs-/PR-/Kommunikationsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Slogans, Quotes, Werbe-/PR-Kommunikationsschlagwörter, Werbe-/PR-/Kommunikationstexte, Fotos, Storybords, Scripts, Videosequenzen, Grafiken und Illustrationen, Werbe-/PR-/Kommunikationsmittel, grobe Format- und Kanalideen bzw. Designs usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von ALTERSFREUDEN im Rahmen des Konzeptes präsentierten, kreativen Werbe-/PR-/Kommunikationsideen und -Elemente außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von ALTERSFREUDEN Werbe-/PR-/Kommunikationsideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies ALTERSFREUDEN binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass ALTERSFREUDEN, dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Werbe-/PR-/Kommunikationsidee präsentiert hat. Wird diese vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass ALTERSFREUDEN dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei ALTERSFREUDEN ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch ALTERSFREUDEN, sowie einem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“) oder sonstigen Unterlagen bzw. (vor-)vertraglichen Rahmenvereinbarungen, aus denen eine entsprechende Leistungsbeschreibung bzw. ein Leistungsumfang abzuleiten sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ALTERSFREUDEN. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für ALTERSFREUDEN.
4.2 Alle Leistungen von ALTERSFREUDEN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Storyboards, Scripts, MindMaps, Fotos, VideoDemos, Videosequenzen, Rohschnitte, Musik, Grafiken, analoge und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab (elektronischem) Eingang beim Kunden schriftlich (per eMail) freizugeben oder von ALTERSFREUDEN klar definierte, korrigierende bzw. adaptierende Aktionen zu erwünschen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird ALTERSFREUDEN zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ALTERSFREUDEN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Footage/Filme/Videos - auch Ausschnitte daraus, Musik und Soundeffekte, Texte, Zitate, Urkunden etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und/oder er über entsprechende Werknutzungsrechte daran verfügt und diese daher für den angestrebten Zweck rechtskonform eingesetzt werden können. ALTERSFREUDEN haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden oder in dessen Auftrag von Dritten zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird ALTERSFREUDEN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde ALTERSFREUDEN schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, ALTERSFREUDEN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt ALTERSFREUDEN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 ALTERSFREUDEN ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. ALTERSFREUDEN wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von ALTERSFREUDEN schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von ALTERSFREUDEN aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und ALTERSFREUDEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich ALTERSFREUDEN in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er ALTERSFREUDEN schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 ALTERSFREUDEN ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von ALTERSFREUDEN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ALTERSFREUDEN fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von ALTERSFREUDEN für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. ALTERSFREUDEN ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ebenso ist ALTERSFREUDEN berechtigt, insbesondere bei aufwändigeren Projekten und/oder längeren Leistungszeiträumen und/oder größeren Auftragsvolumina Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat ALTERSFREUDEN für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen von ALTERSFREUDEN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle ALTERSFREUDEN erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge von ALTERSFREUDEN sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ALTERSFREUDEN schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird ALTERSFREUDEN den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von ALTERSFREUDEN - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er ALTERSFREUDEN die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von ALTERSFREUDEN begründet ist, hat der Kunde ALTERSFREUDEN darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist ALTERSFREUDEN bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von ALTERSFREUDEN, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an ALTERSFREUDEN zurückzustellen bzw. sind elektronische Daten auf Dauer zu löschen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Alle von ALTERSFREUDEN produzierten und gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von ALTERSFREUDEN.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, ALTERSFREUDEN die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann ALTERSFREUDEN sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist ALTERSFREUDEN nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich ALTERSFREUDEN für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ALTERSFREUDEN aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. alle Vorentwürfe, Anregungen, Ideen, Skizzen, Storyboards, Scripts, MindMaps, Fotos, VideoDemos, Videosequenzen, Rohschnitte, Musik, Grafiken, Texte, Zitate, Slogans, analoge und elektronische Daten bzw. Dateien), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im ausschließlichen Eigentum von ALTERSFREUDEN und können von ALTERSFREUDEN jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Kunde darf die Leistungen von ALTERSFREUDEN nur und ausschließlich in jenen Ländern und/oder Regionen nutzen bzw. zum Einsatz bringen, die schriftlich vertraglich festgelegt worden sind. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von ALTERSFREUDEN setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von ALTERSFREUDEN dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von ALTERSFREUDEN, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit und fristlos widerruflichen Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von ALTERSFREUDEN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ALTERSFREUDEN und - soweit die Leistungen dritterseits urheberrechtlich geschützt sind - des jeweiligen Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. ALTERSFREUDEN ist daher nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne schriftlich vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für (jedwede) „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen von ALTERSFREUDEN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die schriftliche Zustimmung von ALTERSFREUDEN erforderlich. Dafür steht ALTERSFREUDEN und dem jeweiligen Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von ALTERSFREUDEN bzw. von Werbe-/PR-/Kommunikationsmitteln, für die ALTERSFREUDEN konzeptionelle, gestalterische und/oder produktive Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die schriftliche Zustimmung von ALTERSFREUDEN notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 10.4 steht ALTERSFREUDEN im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet ALTERSFREUDEN für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung und Referenzen
11.1 ALTERSFREUDEN ist berechtigt, auf allen Werbe-/PR-/Kommunikationsmitteln (inklusive Bewegtbildformaten) und bei allen Werbe-/PR-/Kommunikationsmaßnahmen auf ALTERSFREUDEN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 ALTERSFREUDEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbe-/PR-/Kommunikationsträgern (inklusive Bewegtbildformaten) und insbesondere auf ihrer/n Internet-Website(s) bzw. auf ihren eigenen Kanälen, Portfolios, Formaten auf Videoplattformen wie Vimeo und YouTube bzw. auf ihren eigenen SocialMedia Seiten (Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest, etc.) mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung unentgeltlich hinzuweisen (sog. Referenzhinweis).
11.3. ALTERSFREUDEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, Referenzleistungen und Referenzproduktionen (insbesondere Videos) inklusive Namen und Firmenlogo des Kunden auf ihren diesbezüglichen Spezialwebsites (insbesondere Vimeo Portfolios und YouTube Channels) unentgeltlich zu veröffentlichen, diese auf ihrer/n Internet-Website(s) einzubetten sowie auch auf ihren SocialMedia Seiten zu präsentieren bzw. zu promoten.
11.4. ALTERSFREUDEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, vormalige Leistungen und Produktionen in Form von kurzen Trailern oder sonstigen Präsentationsvideos zu Referenzzwecken bzw. zu Zwecken der Darstellung des Leistungsportfolios zusammenzustellen, zu veröffentlichen und als Eigenwerbung/-PR/-Kommunikation unentgeltlich zu nutzen.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung/Übergabe durch ALTERSFREUDEN, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter konkreter Beschreibung des Mangels bzw. unter konkretem Hinweis auf eventuelle Abweichungen von im Vorfeld schriftlich festgehaltenen bzw. vereinbarten, speziellen Produktionsvereinbarungen (u.A. Storyboards, Scripts, Vorproduktions- und Produktionsverträgen, etc.) anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch ALTERSFREUDEN zu. ALTERSFREUDEN wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde ALTERSFREUDEN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. ALTERSFREUDEN ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ALTERSFREUDEN mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung einer mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung/Produktion auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. ALTERSFREUDEN ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. ALTERSFREUDEN haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung/Übergabe. Das Recht zum Regress gegenüber ALTERSFREUDEN gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung/Übergabe. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von ALTERSFREUDEN und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von ALTERSFREUDEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung von ALTERSFREUDEN für Ansprüche, die auf Grund der von ALTERSFREUDEN erbrachten Leistung (z.B. Werbe-/PR-/Kommunikationsmaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ALTERSFREUDEN ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet ALTERSFREUDEN nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat ALTERSFREUDEN diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch ALTERSFREUDEN. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen ALTERSFREUDEN und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von ALTERSFREUDEN. Bei Versand (analog/konventionell oder digital) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ALTERSFREUDEN die Ware/das Produkt/die Produktion dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat oder, im Falle einer rein digitalen Übermittlung bzw. Leistungserbringung, mit dem entsprechenden Upload bzw. mit der Zurverfügungstellung eines entsprechenden Downloadlinks.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ALTERSFREUDEN und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem entsprechenden Vor- bzw. Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von ALTERSFREUDEN sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ALTERSFREUDEN berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
2. Hauptteil: Ergänzende AGB für Film/Video
16. Geltung und ergänzende Bestimmungen
16.1 Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen für die Herstellung von Werbe-/PR-/Präsentations-/Informations-/Lehr-/Erklärungs-/Kommunikationsfilmen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen der Werbeagentur Mag. Johann Varga - ALTERSFREUDEN, infolge nur kurz: ALTERSFREUDEN, und Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Agenturangebotes und jedes Agenturvertrages.
16.2 Diese AGB für Film/Video ergänzen im Speziellen die Bestimmungen im „1. Hauptteil: Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbeagentur“ für jedwede bewegtbildliche Werbe-/PR-/Kommunikationsproduktionen verbindlich und gelten immer vorbehaltlich eventuell abweichender, schriftlicher Vereinbarungen in den jeweiligen Agenturverträgen und Agenturvereinbarungen.
16.3 Die Herstellung des Film-/Videowerkes – gleichgültig auf welchem Trägermaterial, analog oder digital – erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm in Teilen oder zur Gänze zur Verfügung gestellten Drehbuches/Scipts/Storyboards/etc. zu den im Agenturvertrag/Produktionsvertrag bzw. dem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen.
16.4 Die von ALTERSFREUDEN oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Scripts, Storyboards, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in ihrem ausschließlichen geistigen Eigentum, sofern sie im Film/Video keine (vertraglich begründete) Verwendung finden oder sofern dafür kein spezielles Sonderhonorar vereinbart und bezahlt worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ALTERSFREUDEN. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können hingegen von diesem zurückverlangt werden.
17. Kosten
17.1 Der vereinbarte Preis umfasst grundsätzlich sämtliche Herstellungskosten und - je nach schriftlicher Vereinbarung - eine Sende- bzw. vorführfähigen Erstkopie und/oder/bzw. eine Master- und Uploadfile für Videoportale (zB YouTube/Vimeo), sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt 22.2 vorgesehenen Ausmaß enthalten. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden brutto, also auch inklusive jedweder Nebenzeiten wie Location-Wechsel, Set up, etc., sowie jedweder produktionsbedingter Steh- und Leerzeiten.
17.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich Gemeinkosten in Rechnung gestellt.
17.3 Über die Herstellung eines Treatments, Storyboards oder Drehbuches wie auch über jedwede sonstige kreative oder organisatorische Vorproduktionsleistungen kann ein gesonderter (Vor-)Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem (Vor-)Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. sonst wie vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Storyboard und/oder Drehbuch bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle, unlimitierte Rechtseinräumung an ALTERSFREUDEN vorzunehmen.
17.4 In Analogie der Vereinbarung zwischen CFP (Commercial Filmproductions Europe) und EAAA (European Advertising Agencies Association) werden auf die kalkulierten Nettoproduktionskosten ein Zuschlag von 16,5% für Gemeinkosten, sowie 10% für Gewinn, also zusammen 26,5% auf die Selbstkosten aufgeschlagen. Dazu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
17.5 Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies ALTERSFREUDEN spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die vollen Kosten hierfür zu vergüten.
17.6 Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung und/oder Begleitung.
18. Herstellung, Änderung, Abnahme, Fremdsprachige Fassungen
18.1 Vor-, bzw. Dreharbeiten (Preproduction/Production) und vergleichbare Arbeiten (siehe Punkt 20.2) beginnen frühestens nach Unterfertigung des schriftlichen (Agentur-)Produktionsvertrages oder jedenfalls einer sonstigen schriftlichen Agenturvereinbarung mit klarem Auftrag bzw. klarer Zweckerkennung.
18.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt ALTERSFREUDEN. ALTERSFREUDEN hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu informieren.
18.3 Die Abnahme durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität.
18.4 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films/Videos Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. ALTERSFREUDEN hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
18.5 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films/Videos Änderungswünsche, so hat er ALTERSFREUDEN die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. ALTERSFREUDEN ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
18.6 Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch (oder sonstigen, wie immer gearteten konzeptionellen bzw. gestalterisch-kreativen Grundlagen, auf denen die inhaltliche Produktion basiert) Änderungsvorschläge seitens ALTERSFREUDEN eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können von ALTERSFREUDEN nicht geltend gemacht werden.
18.7 Falls vom Film-/Videowerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation, Packshot bzw. Titeländerung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen. Dasselbe gilt für die Anfertigung von offenen oder geschlossenen Untertiteln bzw. Bildbeschreibungen (OC/CC)
19. Haftung
19.1 ALTERSFREUDEN verpflichtet sich zur Ablieferung eines technisch einwandfreien Masters (Film- / Digital- /HD-Format/sonstige HQ Qualität). Sie leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Bild- und Tonqualität aufweist. Für jedwede Weiterbearbeitungen Dritter (auch von Videoportalen auf denen die diesbezüglichen Originalfiles vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag von ALTERSFREUDEN oder einem Dritten upgeloadet werden) wird keine Gewähr übernommen.
19.2 Tritt bei der Produktion des Filmes/Videos ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat ALTERSFREUDEN nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung des Films, die weder von ALTERSFREUDEN noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zzgl. Gemeinkosten und Gewinnanteile werden jedoch verrechnet.
19.3 Sachmängel, die von ALTERSFREUDEN anerkannt werden, sind von ihr zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann ALTERSFREUDEN nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. ALTERSFREUDEN ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
19.4 ALTERSFREUDEN haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihr während der Produktion allenfalls grob schuldhaft verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das generelle Risiko aller von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten (im weiten Wortsinn).
19.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Produktion zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Footage/Filme/Videos - auch Ausschnitte daraus, Musik und Soundeffekte, Texte, Zitate, Urkunden etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. ALTERSFREUDEN haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird ALTERSFREUDEN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber ALTERSFREUDEN schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ALTERSFREUDEN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt ALTERSFREUDEN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
20. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
20.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von ALTERSFREUDEN vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Gemeinkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
20.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen dem 10. und 4. Tag vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und/oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist ALTERSFREUDEN berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich Gemeinkosten und entgangenem Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
20.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten (siehe 20.2) zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
21. Spezielle Zahlungsbedingungen
Sofern im Agentur-/Produktionsvertrag oder in einer Agenturvereinbarung nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für die Produktion von Film/Video folgende, spezielle Zahlungsbedingungen:
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 bei Abnahme
bzw. bei längeren Produktionszeiten und/oder komplexeren Produktionsbedingungen:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Drehbeginn (oder Beginn vergleichbarer Tätigkeiten gem. 20.2)
1/3 nach Fertigstellung
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden die jeweils gesetzlich geltenden Verzugszinsen ab Fälligkeit berechnet.
22. URHEBERRECHT
22.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und von ALTERSFREUDEN akzeptierten Drehbuches (oder sonstigen, wie immer gearteten konzeptionellen bzw. gestalterisch-kreativen Grundlagen, auf denen die inhaltliche Produktion basiert) hergestellt. ALTERSFREUDEN verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihr verwaltet werden.
22.2 Im Agentur-/Produktionsvertrag bzw. in der Agenturvereinbarung ist schriftlich zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden.
22.3 In Ermangelung anders lautender, schriftlicher Vereinbarungen sind dies nach geltender Usance im klassisch konventionellen Bereich die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über die Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs auf. Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch ALTERSFREUDEN gemäß Punkt 17 dieser ergänzenden AGB für Film/Video. Dies gilt auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Tarife.
22.4 Für die Verwendung des Werkes im Internet oder für ähnlich geartete digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten, z.B. zur Verwendung auf Desktops, Tablets, Smartphones) ist jedenfalls eine gesonderte schriftliche Vereinbarung im Agentur-/Produktionsauftrag, in der Agenturvereinbarung bzw. in den entsprechenden, vertragsverbindlichen Produktionsbedingungen zu treffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Produktion ausschließlich oder überwiegend für die Verbreitung im Internet bzw. im digitalen Medienbereich bestimmt ist.
22.5 Von der Rechtseinräumung generell ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht schriftlich vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz bei Verletzung dieser Bestimmung.
22.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich vorgeschriebenen Meldungen - inklusive die Übermittlung dafür notwendiger, u.U. auch persönlicher Daten - an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften und/oder die gesetzliche Interessenvertretung von ALTERSFREUDEN vorgenommen werden dürfen.
22.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Einsatz des Filmes/Videos außerhalb der im Agentur-/Produktionsvertrag bzw. in der Agenturvereinbarung genannten Länder (räumlich/örtlich) und Zeiträume (zeitlich) ALTERSFREUDEN unverzüglich zu melden.
22.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Footage (Bild und Ton), Fotos, etc.), insbesondere Masterfiles/-datenträger und ebenso das nicht verwendete Restmaterial bei ALTERSFREUDEN.
22.9 ALTERSFREUDEN verpflichtet sich, das originale Bild- und Tonmaterial (Footage sowie Masterfiles) des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktionen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern. Vor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, dann aber kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren. Bei der Kalkulation der Kostenabgeltung ist der tatsächliche Aufwand sachgerechter Lagerung (bei digitalen Formaten insbesondere regelmäßiges Umkopieren auf neue Massenspeicher/Datenträger) zu berücksichtigen.
22.10 Mit der Ablieferung der sendefähigen Kopie bzw. der - aufgrund von Beauftragungen von reinen Internetvideos - zur Verfügung gestellten Master- und Uploadfiles geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bzw. das Video bei ALTERSFREUDEN, bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt oder einem von ihr beauftragten Archiv gelagert wird.
23. Sonstige ergänzende Bestimmungen
23.1 ALTERSFREUDEN ist nach Punkt 11. des 1. Hauptteils, der generell gilt, gleichermaßen berechtigt, in allen Filmen/Videos ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sie hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben, Festivals und/oder sonstigen Veranstaltungen und Events vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist ALTERSFREUDEN berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch und insbesondere für Veröffentlichungen im Internet, auf der/n Webseite/s von ALTERSFREUDEN oder anderen entsprechenden digitalen (Video- und/oder SocialMedia-)Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. auch zur Verwendung auf Desktops, Tablets, Smartphones, etc.).
23.2 Falls mehrere Auftraggeber ALTERSFREUDEN den Agentur-Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Dreh-/Produktionsbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber ALTERSFREUDEN Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte dieser ergänzenden AGB abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme der endgültigen Fassung des Film-/Videowerkes verantwortlich zeichnet.
23.3 Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt die Bestimmung des Punktes 23.2 sinngemäß.
23.4 Alle Änderungen des Agentur-/Produktionsvertrages bzw. der Agenturvereinbarung bedürfen immer einer schriftlichen Ausführung und unterschriftlichen Bestätigung der Vertragspartner, alle Änderungen dieser ergänzenden AGB während laufender Projekte, die nicht sowieso eine spezielle und/oder gesonderte Agentur-/Produktionsvertragsregelung erfahren haben, bedürfen für ihr Wirksamwerden jedenfalls immer der schriftlichen Information des Auftraggebers sowie der Kenntnisnahme und eindeutigen Akzeptanz durch den Auftraggeber, die auch durch Schweigen bzw. nicht erfolgten Widerspruch zum Ausdruck gebracht werden kann (siehe im Speziellen den Punkt 1.4 des 1. Hauptteils). Sollte durch eine Bestimmung des jeweiligen Agentur-/Produktionsvertrages bzw. der Agenturvereinbarung ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Mag. Johann Varga - www.ALTERSFREUDEN.com - Präsentation PR Kommunikation - Media & Film Production